Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seebrise Apartments Grömitz

A Vertragsabschluss

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist.
  2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Eine weitere, insbesondere schriftliche, Buchungsbestätigung erfolgt nicht.

B Leistungen

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Apartments bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.

C Rücktritt des Gastes

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bleibt bestehen.
  2. Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag fallen folgende Stornierungsgebühren an:
    Bis 99 Tage vor Anreise: 20 % des Aufenthaltspreises
    Bis 28 Tage vor Anreise: 50 % des Aufenthaltspreises
    Bis 14 Tage vor Anreise: 70 % des Aufenthaltspreises
    Bei Nichtanreise wird ein Betrag von 100 % des Aufenthaltspreises in Rechnung gestellt.

D Rücktritt des Vermieters

  1. Der Vermieter ist dem Gast gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn das von ihm zugesagte Apartment für den vereinbarten Zeitraum nicht bereitgestellt werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung gestellt oder erreicht werden kann.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Der Vermieter kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung den Betrieb bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  4. Der Gast muss sowohl physisch als auch psychisch in der Lage sein, seinen Aufenthalt eigenständig zu gestalten. Eine Betreuung des Gastes über die normale Fürsorgepflicht des Vermieters hinaus wird nicht geleistet. Die Apartments sind nicht behinderten- oder altengerecht ausgestattet. Der Vermieter ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag zu kündigen bzw. die Aufnahme des Gastes zu verweigern, wenn die Voraussetzungen für einen eigenständigen Aufenthalt offenkundig nicht gegeben sind und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Gast im Rahmen seines Aufenthalts erhöhten Risiken ausgesetzt ist.

E Pflichten des Kunden

  1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln.
  2. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
  3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem Vermieter im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Vermieter verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Vermieter erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

F Unterbringung von Haustieren

  1. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist grundsätzlich ganzjährig zulässig. Die Unterbringung ist dem Vermieter vorher anzukündigen.
  2. Der Gast ist zu wahrheitsgemäßen Angaben über Anzahl, Art und Größe der Tiere verpflichtet. Verstöße hiergegen können zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

G Zimmerbereitstellung

  1. Das gebuchte Apartment steht am Anreisetag in der Regel ab 15 Uhr zur Verfügung.
  2. Das Apartment ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
  3. Der Vermieter kann aufgrund einer verspäteten Räumung des Apartments bis 18 Uhr 50 % und ab 18 Uhr 100 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen.

H Zahlung

  1. Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Ist dort nichts Besonderes vermerkt, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen bis 10 Tage vor Beginn des Aufenthalts auf das Konto des Vermieters zu bezahlen.
  2. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies angegeben ist oder allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich.

I Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet für Schäden die auf Verletzungen der vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Dabei ist es egal, ob diese auf Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit beruhen.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Das Hotel haftet nicht für Schäden an und Diebstähle von Gegenständen aus den Autos, die am Haus oder einem öffentlichen Parkplatz abgestellt sind.
  5. Die W-LAN-Versorgung im Haus ist ein kostenfreies Zusatzangebot, dessen Funktion nicht garantiert wird. Es kann zu Ausfällen oder Störungen kommen oder bei Bedarf abgeschaltet werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Minderung des Zimmerpreises oder Schadenersatz in irgendwelcher Form.

J Gerichtsstand und Rechtswahl

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Hotel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.